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AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Geschäftsverkehr zwischen der Elektro Kräutler GmbH und ihren Kunden. Sie bilden einen integrierten Bestandteil jeder Offerte und jedes Vertrages. Die Gültigkeit unserer Angebote beträgt 3 Monate ab Ausstelldatum. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben 12 Monate ab Unterzeichnung eines Vertrages verbindlich. Nach Ablauf von 12 Monaten werden die Leistungen zu den neuen Ansätzen verrechnet.

Rechte an Offerten, Dokumenten und Plänen
Offerten bleiben Eigentum der Elektro Kräutler GmbH und sind im Falle eines Nichtzustandekommens des Werkvertrags oder Auftrags auf Verlangen zurückzugeben. Offerten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Elektro Kräutler GmbH kopiert, Dritten weitergegeben oder als Submission oder Devi verwendet werden. Andernfalls können diese kostenpflichtig gestellt werden.

 

Leistungsumfang
Die Leistungserbringung erfolgt gemäss dem mit der Elektro Kräutler GmbH schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Vertrag. Dieser ist bei grösseren Aufträgen normalerweise, aber nicht zwingend, in schriftlicher Form zu erteilen. Mündliche Auftragserteilungen für Kleinarbeiten, Servicearbeiten und Ähnliches sind für beide Parteien ebenfalls rechtsverbindlich. Die Montage vor Ort muss ungehindert und kontinuierlich ablaufen können. Arbeitsausfälle oder zusätzlicher Aufwand aufgrund unüblicher, vorgängig nicht bekannter Hindernisse werden in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen
Ist nichts Abweichendes vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Der Kunde kann während der Zahlungsfrist schriftlich begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt. Bei Auftragsvolumen über CHF 5'000.- können Akontorechnungen oder dem Baufortschritt angemessene Teilrechnungen erstellt werden. Das Zurückhalten von Zahlungen wegen Gegenansprüchen aller Art ist ausgeschlossen. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrochen werden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Elektro Kräutler GmbH. Ein entsprechender Eintrag im Register kann vorgenommen werden.

Haftung bei Bohrungen und Durchbrüchen
Werden Bohrungen, Kernbohrungen oder Spitzarbeiten durch die Elektro Kräutler GmbH durchgeführt, so erfolgen diese auf das Risiko des Auftraggebers. Der Kunde ist verpflichtet, die Elektro Kräutler GmbH über verdeckte Leitungen, asbesthaltige Materialien sowie andere umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu informieren. Unterbleibt diese Informationspflicht, ist die Elektro Kräutler GmbH von jeder Haftung für Schäden oder Folgeschäden befreit.

Garantie
Für Geräte und Apparate gilt die Garantie der jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Die Garantieleistungen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der SIA 118. Der Auftraggeber hat die erstellten Leistungen zu prüfen und uns über allfällige Mängel innerhalb von 30 Tagen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er dies, gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen. Abweichende Garantiefristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

Umgang mit asbesthaltigen Materialien
Arbeiten an asbesthaltigen Materialien (z. B. Eternit-Zählerplatten) werden ohne vorherige Beurteilung und Sicherheitsmassnahmen betreffend der Freisetzung von Asbest nicht durchgeführt. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, Personen im Gebäude vor Schäden und Gefährdungen zu schützen (Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 59 Abs.1 OR). Die Elektro Kräutler GmbH kann Arbeiten ablehnen, wenn die Sicherheitsmassnahmen nicht gewährleistet sind.

 

Datenschutz
Die Elektro Kräutler GmbH hält sich beim Umgang mit Daten an die geltende Gesetzgebung. Es werden ausschließlich Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, die zur Gewährleistung einer hohen Leistungsqualität sowie für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung erforderlich sind.

Zusatzarbeiten und Arbeitsrapporte
Zusatzleistungen oder Änderungen des erteilten Auftrages werden separat in Rechnung gestellt. Nicht unterzeichnete Arbeitsrapporte sind kein Nachweis dafür, dass die darin aufgeführten Arbeiten nicht korrekt ausgeführt worden sind. Diese Leistungen können auch ohne geleistete Unterschrift verrechnet werden.

 

Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist für beide Parteien Abtwil.

Abtwil, im Dezember 2024

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